Globotel-Hotelberatung
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Auszüge aus den AGB
für
Dienstleistungen der Firma Globotel Hotelberatung
(Dienstleistungsvertrag)
Thomas Fanselow Mexikoplatz 25; A- 1020 Wien
1.
Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Globotel-Hotelberatung – nachstehend
Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner
–
nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen,
die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich binnen 14 Tagen nach
Bekanntgabe
der Änderungen Widerspruch erhebt. Für die Wahrung
der Frist
ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
2.
Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die
Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den
Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der
Sozialversicherung oder
steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und
stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch
für
andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der
Dienstleister einem Konkurrenzverbot.
3.
Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister
kommt durch die
Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder
Auftragsangebots
auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die
genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
deren Gegenstand die Erteilung von Rat
und
Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der
Planung,
Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder
fachlicher
Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist:
Unternehmensführung/Management-Beratung;
Produktion, Technik und Logistik;
Marketing, Verkauf und Vertrieb;
Personal- und Sozialwesen;
Finanz- und Rechnungswesen (Controlling)
sowie
4.
Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am
spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich
gekündigt
werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum
Monatsende
vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn
des Vertrages ist
nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister
seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der
Umfang der
geschuldeten Beratertätigkeit zugrunde, unter
Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes, bzw.
gebuchtes
Modul.
4.5
Sämtliche Zahlungen sind
14 Tage nach Rechnungsstellung mit Abzug der Anzahlung fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungs termine
steht dem
Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz
der
Oesterreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur
Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt.
4.5 Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Beratungsbeginn muss eine Anzahlung
in Höhe von 30%, zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer, auf dem Konto der
Globotel-Hotelberatung als Eingang zu verzeichnen sein
4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die
dem
Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.8 Sämtliche Leistungen des
Dienstleisters
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Prozent.
4.9 Bis zur vollständigen
Begleichung seiner
Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen
ein
Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber
treuewidrig ist,
wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen
unverhältnismäßig hohen, bei
Abwägung beider
Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen
würde.
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der
Berater
alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter
ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben
hat.
Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien
und
für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags
gefertigten
Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen,
Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen
erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen
Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei
gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen
fünf
Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5.
Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden
Leistungen
umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben,
gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den
Auftraggeber in
periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich
geschuldete
Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich,
so hat
der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis
zu
setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur
Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das
nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über
entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder
Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten
Arbeitsablauf
für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5. Alle Rechte an den im Rahmen der
Erbringung
einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form,
gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
(§
4) auf den Auftraggeber über. Bis zur Zahlung ist der
Auftraggeber
zur Gänze von allen Rechten, insbesondere
übertragbaren
Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.
6.
Verschwiegenheitspflicht
Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen
Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen
der
anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten
Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen
sowie
Informationen über geschäftliche und betriebliche
Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur Geheimhaltung verpflichtet. Die
Geheimhaltungs pflicht besteht auch nach Vertragserfüllung
weiter.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige
Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n, die im Rahmen der
Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor
Ablauf von
zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten
Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur
Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des
Beraters
diesem unverzüglich mitzuteilen.
Dies stellt nur einen Auszug der AGB da.
Bei konkreten Anfragen sende ich Ihnen
selbstverständlich die kompletten AGB zu.
Thomas Fanselow
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